KASPAR MOOSBRUGGER AN FRANZ MICHAEL FELDER

lfndenr: 
500
8. März 1868

Lieber Freund!

Eben erhalte ich Deinen Brief vom 5. d. Ms. und beeile mich, ihn zu beantworten:

Dein Brief an Vonbank freut mich, ich hätte keinen so ent­gegenkommenden erwartet. Thurnher und ich arbeiten schon daran, das theologische und grau theoretische Zeug im Volksblatt auszumerzen, und wir machten drum den Vonbank insbesonders auf Artikel XVI im Heft 4 der Hist.-pol. Blätter aufmerksam. Eben habe ich Greuters Rede über die soziale Frage im Reichsrat gelesen, es scheint, er hat unsere Klar­stellung studiert, wenigstens ist die Rede ein Vortrag aus derselben. Die Sachen machen sich, aber äußerste Vorsicht ist notwendig, daß die Spanfudler nicht in die Lage kommen, den Lassalleanismus zu mißbrauchen. -

Eure Erklärung gegen den Pfarrer von Bizau würde ich billigen, nur glaube ich, sollte das Wort „Stockmayer" einfach ausge­lassen werden und statt „Verleumder" stünde besser „Ehrab­schneider". Der Gegensatz ist mit „früherem Pfarrer" stark genug hervorgehoben, auch war vor Stockmayer auch ein Pfarrer. Das Wort „Verleumder" hat in unserm Strafgesetz eine Bedeutung, die von der im Katechismus sehr stark ab­weicht. Ein „Verleumder" ist nämlich ein Verbrecher, der kriminalisch zu behandeln ist. Dagegen ist ein Ehrabschneider im Strafgesetz so ziemlich das, was im Katechismus und was Ihr eigentlich sagen wollt. Wenn die Predigt war, wie Ihr schreibt, dann kann man Euch nichts machen, wenn die Er­klärung erscheint. Ich würde es für ganz zweckmäßig ansehen, sich auf diese Art zu wehren. Nur drauflos auf die — Meine zwei Artikel in der Landeszeitung und im Volksblatt über die Viehassekuranz wirst Du gelesen haben und auch die Ausschreibung der Generalversammlung auf 29. d. Ms., die meinem letzten Artikel nicht entspricht. Ich glaube heute noch, daß die Anträge von Rechts wegen und aus Zweck­mäßigkeitsgründen zu veröffentlichen wären, auch Bezirks­vorsteher Ratz, der die Statuten eigentlich redigierte, hat diese Ansicht ganz entschieden. Ich will mit dem Verwaltungs­rat aber nicht rechten, mag aber in dieser Sache umso weniger noch einmal öffentlich auftreten, als es diesmal nur in einiger Opposition gegen den Verein geschehen könnte. Ich schicke Dir daher anliegend meinen Antrag und das Schreiben des Tschavoll mit dem Ersuchen, diese Schriftstücke den Häuptern der Opposition mitzuteilen und sie in meinem Namen zu bitten, daß sie den Antrag prüfen und ihre Bemerkungen und Anträge sofort feststellen und zur Generalversammlung einsenden. Ich würde mich unmittelbar an die Betreffenden wenden, aber ich weiß nicht genau, wer sie sind. Die zwei Schriftstücke mögen mir wieder behändigt werden. -

Mit Gruß und Handschlag Dein Freund

K. Moosbrugger

 

Keine