KASPAR MOOSBRUGGER AN FRANZ MICHAEL FELDER

lfndenr: 
201
14. Juni 1866

Lieber Freund!

Dein Wertes vom 5. und 6. d. M. hat mich gefreut, doch ist mir einiges unklar. Was meint Feurstein mit dem auf eigenen Füßen stehen? Was hast Du für einen Plan, daß sich Kapitali­sten zur Aufbringung eines Betriebskapitals zusammentun sollten? Wenn Du einen solchen Plan hast, dann begreife ich Deine ganze Agitation nicht. Durch Kapitalisten wird jetzt der ganze Käshandel betrieben und ob mehrere zu diesem Zweck zusammentreten, ist gleichgültig, da dann nur die Interessen des Kapitals maßgebend sind. Doch vor allem möchte ich über diese dunkle Partie Deines Briefes Aufschluß. Bis dahin glaube ich, Du wollest eigentlich das, was Du ver­treten hast, als ich drinnen war. In dieser Voraussetzung will ich zur Gesellschaftsordnung folgendes bemerken: Es sollte an geeigneter Stelle noch bemerkt werden, daß Ge­sellschaftsmitglieder ein anderes Mitglied zur Vertretung auf der Generalversammlung schriftlich bevollmächtigen können, daß aber ein Mitglied nie mehr als Vs aller anwesenden Stimmen und nie mehr als drei Vollmachten in sich vereinen könne. Auch soll dort, wo die Prozedur bei Streitigkeiten über die Rechnung erwähnt ist, der Beisatz gemacht werden, daß dieser Vorgang bei allen Streiten zwischen der Gesellschaft und einzelnen Gliedern zu beobachten sei, ausgenommen jener, wo die Sachkundigen zu entscheiden haben (bei Klassi­fizierung der Käse). -

Ich habe auch über die Meinung des Krusobuobo, daß die Gesellschaft eine Art Versorgungsanstalt sein soll, nachge­dacht, und es kommt mir vor, daß dieser Gedanke wirklich treffend verwendet werden kann. Wenn man von dem Rein­betreffnis jedes Lieferanten 2 Prozent abzieht und zurück­behält, so ist das wirklich ein unmerklicher Betrag, es träfe auf eine Person zirka Va Fl. Mit diesem Geld könnte man Doppeltes erreichen:

1.            Es würde für den Einzelnen unmerklich ein Kapital ange­legt, das ihm zur rechten Zeit sehr dienlich sein kann.

2.            Es könnte dadurch der willkürliche Austritt einzelner Mit­glieder auf kluge Art verhindert werden. -

Um diesen Doppelzweck zu erreichen, dürfte dieses Geld nicht mit dem Betriebskapital vermengt und daher nie zur Tilgung von Schulden verwendet werden, außer nur vor­schußweise, und es müßte beim Austritt einzelner Glieder der Generalversammlung vorbehalten bleiben, zu entscheiden, ob den Austretenden ihre rückbehaltenen Tangente [?] zu erfolgen sei oder nicht. Es würde daher beiläufig folgendes noch in die Statuten kommen:

Gesellschaftsfonds.

Von dem nach der jährlichen Rechnung jedem Mitglied ge­bührenden Reinbetreffnis werden 2 Prozent für den Gesell­schaftsfonds zurückbehalten und von der Gesellschaftsver­tretung fruchtbringend gemacht. Dieser Fonds bildet keinen Teil des Betriebskapitals, obwohl ihm durch die Gesellschafts­vertretung Vorschüsse zum Betrieb entnommen werden kön­nen, sondern dient dazu, für jedes Mitglied unmerklich ein Kapital zu schaffen. Jedem Mitglied steht frei, die rückbe­haltene Gesamtquote samt 5 Prozent Zins nach je 10 Jahren der Mitgliedschaft oder im Fall offenbarer Not zu fordern. Im Fall des Austrittes hat die Generalversammlung zu entschei­den, ob diese Quote dem Austretenden zu erfolgen oder aber ganz oder teilweise für den Nachteil, der durch den Austritt der Gesellschaft erwächst, zu Gunsten des Gesellschaftsfonds verfallen sei. Das betreffende Mitglied hat sich einem solchen Beschluß zu fügen, da überhaupt ein Beschluß der General­versammlung für jedes Mitglied bindend ist. ­Die 5 Prozent Zins können ohne Anstand zugesagt werden, da der Gesellschaft immer noch die Zinseszinse zugute kom­men, was bei der Beträchtlichkeit der Summen von Bedeutung ist. Es leuchtet ein, daß die Gesellschaft auf diese Weise notwendig zu Vermögen kommt und ihr Geschäft erleichtert wird und daß ihre Mitgliedschaft schon aus diesem Grunde etwas wert ist. Es lebe drum Kruso Buob! ­Es müßte in die Jahresrechnung für jedes Mitglied natürlich eine Rubrik mehr gemacht werden, was beim betreffenden Paragraphen ersichtlich zu machen wäre. Ich hoffe, daß die Statuten schon manche Verbesserung und Vervollständigung erhalten haben und daß Du meine obigen Bemerkungen mit den Interessenten durchberaten wirst. Wenn Ihr dann glaubet, die Ordnung gehörig fertig zu haben, so wäre es gewiß zweckmäßig, wenn dieselben mit einer kurzen Darstellung der dermaligen Lage des Käshandels und der Käsproduktion sowie mit einem Aufruf zur Beteiligung an dieser Gesellschaft gedruckt und verbreitet würde. Die Druckkosten würde ich, wenn sie sonst nicht zu erlangen wären, vorschießen. ­Was Du bei Deiner Abreise von hier erhalten hast, brauchst Du nicht zu schicken, da wir hoffentlich wieder zusammen­kommen werden. -

Solltest Du in Bälde mit meiner Theres zusammen kommen, melde ihr mein Wohlbefinden und einen herzlichen Gruß mit dem, daß ich letzten Sonntag in Schruns alles in Ordnung gefunden habe und daß der Bruder Baptist bei der Inns­brucker Studentenkompagnie schreibführender Oberjäger sei, als welcher er mehr mit der Feder als mit dem Stutzen zu tun habe. - Übrigens rücken die Tiroler Schützen an die Grenze, wo Garibaldi schon angelangt ist. Man erwartet alle Tage das Kriegsmanifest, da die Feindseligkeiten in Holstein bereits tatsächlich begonnen haben. Die Brigade Kolik [?] hat sich bereits auf Hannoveranisches Gebiet zurückgezogen. Cours 38. - Der Vorsteher von Au hat meine Rekurse und die Ent­scheidungen wegen der Taxen brieflich verlangt und wird sie jetzt in Händen haben. -

Mit tausend freundlichen Grüßen und baldige Antwort, sowie Aufklärung über oberwähnte Dunkelheiten erwartend, Dein Freund

K. Moosbrugger

Keine